AGB´s
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1.1 Auftragsannahme
Bis zur Auftragsannahme sind alle Angebote freibleibend. Weicht der Auftrag
des Auftraggebers vom MAC - HOLZWASCHBECKEN-Kostenvoranschlag ab, so
kommt ein Vertrag in diesem Falle erst mit der Bestätigung von MAC -
HOLZWASCHBECKEN zustande.
1.2
Wird die von MAC - HOLZWASCHBECKEN
geschuldete Leistung durch höhere Gewalt, rechtmäßigen Streik,
unverschuldetes Unvermögen auf Seiten von MAC - HOLZWASCHBECKEN oder
eines seiner Lieferanten verzögert, so verlängert sich die vereinbarte
Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung.
2.1
Gewährleistung
Offensichtliche Mängel müssen bei Abnahme der Leistung/ Ware oder spätestens innerhalb
von zwei Wochen nach Lieferung der Ware schriftlich gerügt werden. Nach
Ablauf dieser Frist können Gewährleistungsansprüche wegen
offensichtlicher Mängel nicht mehr geltend gemacht werden.
2.2
Bei berechtigten Mängelrügen hat MAC - HOLZWASCHBECKEN die Wahl,
entweder die mangelhaften Liefergegenstände nachzubessern oder dem
Auftraggeber gegen Rücknahme des beanstandeten Gegenstandes Ersatz zu
liefern. Solange MAC - HOLZWASCHBECKEN seinen Verpflichtungen auf
Behebung der Mängel nachkommt, hat der Auftraggeber nicht das Recht,
Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu
verlangen, sofern nicht ein Fehlschlagen der Nachbesserung vorliegt. Ist
eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung unmöglich, schlägt sie fehl
oder wird sie verweigert, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl einen
entsprechenden Preisnachlass oder Rückgängigmachung des Vertrages
verlangen.
2.3
Unwesentliche zumutbare Abweichungen in der
Ausführung (Farbe und Struktur), insbesondere bei Nachbestellungen,
bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten
Materialien (Massiv- Schichtsperrhölzer, Furniere) liegen und üblich
sind. Zudem kann es bei handgemachten, gedreschselten Schalen (die nicht
CNC-bearbeitet werden) zu abweichungen bei den Maßen bis zu 5% kommen.
2.4
Eine Garantie wird gegeben, wenn die Sanitärobjekte aus
Schichtsperrholz gefertigt wurden. Andere Hölzer sind von der
Garantieleistung ausgeschlossen.
2.5
Werden von einem Auftraggeber spezielle Holzarten oder Bauweisen vorgegeben bzw. die
Ausführung vorgegeben, übernehmen wir keine Haftung für Verzug,
Rissbildung oder Lackablösungen. Die Kosten für das Sanitärobjekt trägt
in diesen Fällen der Auftraggeber.
3.1
Vergütung Ist die vertragliche Leistung von MAC - HOLZWASCHBECKEN erbracht und abgenommen,
so ist die Vergütung nach einfacher Rechnungslegung sofort fällig und ohne Skontoabzug zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist
3.2
Die Aufrechnung mit anderen als unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen ist ausgeschlossen.
3.3
Abschlagszahlung
Für in sich abgeschlossene Leistungsteile (Beratungsgespräche, Entwürfe
etc.) kann eine Abschlagszahlung berechnet werden in der Höhe des
erbrachten Leistungswertes, sofern das Eigentum hieran auf den
Auftraggeber übertragen wird. Verzögert sich aus vom Auftraggeber zu
vertretenden Umständen, wozu auch Verzögerungen im Bauablauf gehören,
der Einbau montagefertiger Teile um mehr als 14 Tage, so wird eine
Abschlagszahlung in Höhe des erbrachten Leistungswertes fällig, wenn
gleichzeitig das Eigentum an den Teilen übertragen wird.
4.1
Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Gegenstände bleiben bis zur vollen Bezahlung der Vergütung Eigentum von MAC - HOLZWASCHBECKEN.
4.2
Der Auftraggeber ist verpflichtet, Pfändungen der
Eigentumsvorbehaltsgegenstände MAC - HOLZWASCHBECKEN unverzüglich
schriftlich anzuzeigen und die Pfandgläubiger von dem Eigentumsvorbehalt
zu unterrichten. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die ihm unter
Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände zu veräußern, zu verschenken,
zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen.
4.3
Erfolgt die Lieferung für einen vom Auftraggeber unterhaltenen
Geschäftsbetrieb, so dürfen die Gegenstände im Rahmen einer
ordnungsgemäßen Geschäftsführung weiter veräußert werden. In diesem
Falle werden die Forderungen des Auftraggebers gegen den Abnehmer aus
der Veräußerung bereits jetzt in Höhe des Rechnungswertes des
gelieferten Vorbehaltsgegenstandes an MAC - HOLZWASCHBECKEN abgetreten.
Bei Weiterveräußerung der Gegenstände auf Kredit hat sich der
Auftraggeber gegenüber seinem Abnehmer das Eigentum vorzubehalten. Die
Rechte und Ansprüche aus diesem Eigentumsvorbehalt gegenüber seinem
Abnehmer tritt der Auftraggeber hiermit an MAC - HOLZWASCHBECKEN ab.
4.4
Werden die Eigentumsvorbehaltsgegenstände vom Auftraggeber bzw. im
Auftrag des Auftraggebers als Bestandteile in das Grundstück eines
Dritten eingebaut, so tritt der Auftraggeber schon jetzt entstehende
Forderungen auf Vergütung in Höhe des Rechnungswertes der
Eigentumsvorbehaltsgegenstände mit allen Nebenrechten an MAC -
HOLZWASCHBECKEN ab.
4.5
Soweit die Liefergegenstände wesentliche Bestandteile des Grundstücks geworden sind,
verpflichtet sich der Auftraggeber bei Nichteinhaltung vereinbarter Zahlungstermine
MAC - HOLZWASCHBECKEN die Demontage der Gegenstände, die ohne
wesentliche Beeinträchtigung des Baukörpers ausgebaut werden können, zu
gestatten und ihm das Eigentum an diesen Gegenständen zurück zu
übertragen. Die Demontage und sonstige Kosten gehen zu Lasten des
Auftraggebers
4.6 Urheberrecht
An Kostenvoranschlägen, Entwürfen, Zeichnungen und Berechnungen behält sich
MAC - HOLZWASCHBECKEN Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen ohne
seine Zustimmung weder genutzt, vervielfältigt noch dritten Personen
zugänglich gemacht werden. Sie sind im Falle einer Nichterteilung des
Auftrages unverzüglich zurückzugeben, es sei denn, es wurde ein
Eigentumsrecht nach Zahlung einer vereinbarten Abschlagszahlung
erworben.
5 Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Geschäftssitz von MAC - HOLZWASCHBECKEN.
(Stand: 1. Januar 2004)
MAC - HOLZWASCHBECKEN - Markus Horner
Kohlstattstraße 17, 85 305 Jetzendorf, Telefon und Fax 08137 – 28 38 / Mobil: +49 (0) 162 92 69 710