MAC-HOLZWASCHBECKEN SHOP
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          AGB´s

          ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

          1.1 Auftragsannahme
          Bis zur Auftragsannahme sind alle Angebote freibleibend. Weicht der Auftrag
          des Auftraggebers vom MAC - HOLZWASCHBECKEN-Kostenvoranschlag ab, so
          kommt ein Vertrag in diesem Falle erst mit der Bestätigung von MAC -
          HOLZWASCHBECKEN zustande.


          1.2

          Wird die von MAC - HOLZWASCHBECKEN
          geschuldete Leistung durch höhere Gewalt, rechtmäßigen Streik,
          unverschuldetes Unvermögen auf Seiten von MAC - HOLZWASCHBECKEN oder
          eines seiner Lieferanten verzögert, so verlängert sich die vereinbarte
          Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung.



          2.1

          Gewährleistung
          Offensichtliche Mängel müssen bei Abnahme der Leistung/ Ware oder spätestens innerhalb
          von zwei Wochen nach Lieferung der Ware schriftlich gerügt werden. Nach
          Ablauf dieser Frist können Gewährleistungsansprüche wegen
          offensichtlicher Mängel nicht mehr geltend gemacht werden.

          2.2
          Bei berechtigten Mängelrügen hat MAC - HOLZWASCHBECKEN die Wahl,
          entweder die mangelhaften Liefergegenstände nachzubessern oder dem
          Auftraggeber gegen Rücknahme des beanstandeten Gegenstandes Ersatz zu
          liefern. Solange MAC - HOLZWASCHBECKEN seinen Verpflichtungen auf
          Behebung der Mängel nachkommt, hat der Auftraggeber nicht das Recht,
          Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu
          verlangen, sofern nicht ein Fehlschlagen der Nachbesserung vorliegt. Ist
          eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung unmöglich, schlägt sie fehl
          oder wird sie verweigert, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl einen
          entsprechenden Preisnachlass oder Rückgängigmachung des Vertrages
          verlangen.

          2.3

          Unwesentliche zumutbare Abweichungen in der
          Ausführung (Farbe und Struktur), insbesondere bei Nachbestellungen,
          bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten
          Materialien (Massiv- Schichtsperrhölzer, Furniere) liegen und üblich
          sind. Zudem kann es bei handgemachten, gedreschselten Schalen (die nicht
          CNC-bearbeitet werden) zu abweichungen bei den Maßen bis zu 5% kommen.

          2.4

          Eine Garantie wird gegeben, wenn die Sanitärobjekte aus
          Schichtsperrholz gefertigt wurden. Andere Hölzer sind von der
          Garantieleistung ausgeschlossen.

          2.5

          Werden von einem Auftraggeber spezielle Holzarten oder Bauweisen vorgegeben bzw. die
          Ausführung vorgegeben, übernehmen wir keine Haftung für Verzug,
          Rissbildung oder Lackablösungen. Die Kosten für das Sanitärobjekt trägt
          in diesen Fällen der Auftraggeber.


          3.1

          Vergütung Ist die vertragliche Leistung von MAC - HOLZWASCHBECKEN erbracht und abgenommen,
          so ist die Vergütung nach einfacher Rechnungslegung sofort fällig und ohne Skontoabzug zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist

          3.2

          Die Aufrechnung mit anderen als unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen ist ausgeschlossen.



          3.3

          Abschlagszahlung
          Für in sich abgeschlossene Leistungsteile (Beratungsgespräche, Entwürfe
          etc.) kann eine Abschlagszahlung berechnet werden in der Höhe des
          erbrachten Leistungswertes, sofern das Eigentum hieran auf den
          Auftraggeber übertragen wird. Verzögert sich aus vom Auftraggeber zu
          vertretenden Umständen, wozu auch Verzögerungen im Bauablauf gehören,
          der Einbau montagefertiger Teile um mehr als 14 Tage, so wird eine
          Abschlagszahlung in Höhe des erbrachten Leistungswertes fällig, wenn
          gleichzeitig das Eigentum an den Teilen übertragen wird.



          4.1

          Eigentumsvorbehalt
          Gelieferte Gegenstände bleiben bis zur vollen Bezahlung der Vergütung Eigentum von MAC - HOLZWASCHBECKEN.



          4.2
          Der Auftraggeber ist verpflichtet, Pfändungen der
          Eigentumsvorbehaltsgegenstände MAC - HOLZWASCHBECKEN unverzüglich
          schriftlich anzuzeigen und die Pfandgläubiger von dem Eigentumsvorbehalt
          zu unterrichten. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die ihm unter
          Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände zu veräußern, zu verschenken,
          zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen.



          4.3
          Erfolgt die Lieferung für einen vom Auftraggeber unterhaltenen
          Geschäftsbetrieb, so dürfen die Gegenstände im Rahmen einer
          ordnungsgemäßen Geschäftsführung weiter veräußert werden. In diesem
          Falle werden die Forderungen des Auftraggebers gegen den Abnehmer aus
          der Veräußerung bereits jetzt in Höhe des Rechnungswertes des
          gelieferten Vorbehaltsgegenstandes an MAC - HOLZWASCHBECKEN abgetreten.
          Bei Weiterveräußerung der Gegenstände auf Kredit hat sich der
          Auftraggeber gegenüber seinem Abnehmer das Eigentum vorzubehalten. Die
          Rechte und Ansprüche aus diesem Eigentumsvorbehalt gegenüber seinem
          Abnehmer tritt der Auftraggeber hiermit an MAC - HOLZWASCHBECKEN ab.



          4.4
          Werden die Eigentumsvorbehaltsgegenstände vom Auftraggeber bzw. im
          Auftrag des Auftraggebers als Bestandteile in das Grundstück eines
          Dritten eingebaut, so tritt der Auftraggeber schon jetzt entstehende
          Forderungen auf Vergütung in Höhe des Rechnungswertes der
          Eigentumsvorbehaltsgegenstände mit allen Nebenrechten an MAC -
          HOLZWASCHBECKEN ab.



          4.5

          Soweit die Liefergegenstände wesentliche Bestandteile des Grundstücks geworden sind,

          verpflichtet sich der Auftraggeber bei Nichteinhaltung vereinbarter Zahlungstermine
          MAC - HOLZWASCHBECKEN die Demontage der Gegenstände, die ohne
          wesentliche Beeinträchtigung des Baukörpers ausgebaut werden können, zu
          gestatten und ihm das Eigentum an diesen Gegenständen zurück zu
          übertragen. Die Demontage und sonstige Kosten gehen zu Lasten des
          Auftraggebers



          4.6 Urheberrecht

          An Kostenvoranschlägen, Entwürfen, Zeichnungen und Berechnungen behält sich
          MAC - HOLZWASCHBECKEN Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen ohne
          seine Zustimmung weder genutzt, vervielfältigt noch dritten Personen
          zugänglich gemacht werden. Sie sind im Falle einer Nichterteilung des
          Auftrages unverzüglich zurückzugeben, es sei denn, es wurde ein
          Eigentumsrecht nach Zahlung einer vereinbarten Abschlagszahlung
          erworben.



          5 Gerichtsstand
          Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Geschäftssitz von MAC - HOLZWASCHBECKEN.



          (Stand: 1. Januar 2004)
          MAC - HOLZWASCHBECKEN - Markus Horner

          Kohlstattstraße 17, 85 305 Jetzendorf, Telefon und Fax 08137 – 28 38 / Mobil: +49 (0) 162 92 69 710


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